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   BGH, 23.08.2023 - StB 48/23   

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https://dejure.org/2023,22600
BGH, 23.08.2023 - StB 48/23 (https://dejure.org/2023,22600)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2023 - StB 48/23 (https://dejure.org/2023,22600)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2023 - StB 48/23 (https://dejure.org/2023,22600)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 307 Abs. 2 StPO, § 304 Abs. 5 StPO, § 101 Abs. 1 StPO, § 81a Abs. 2, § 81e Abs. 1, § 81f Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Beschwerde; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung

  • datenbank.nwb.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 326
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2001 - StB 16/01

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig (Beschwerde gegen Beschlüsse und

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 48/23
    Die Entscheidung des Ermittlungsrichters über den Antrag auf Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters eines Beschuldigten unterfallen diesem Katalog nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2001 - StB 16/01, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Anwendungsbereich 1; vom 21. März 2002 - StB 3/02, juris Rn. 2; vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07 u.a., juris Rn. 45; vom 5. April 2018 - StB 2/18, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Durchsuchung 2 Rn. 16).

    Sie kommt im Hinblick auf die restriktiven gesetzlichen Regelungen im Umgang mit dem Zellmaterial und zum zulässigen Untersuchungsbereich der DNA (vgl. § 81a Abs. 2, § 81e Abs. 1, § 81f Abs. 2 StPO) nur der Abnahme eines Fingerabdrucks gleich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2014 - 2 BvR 1741/99 u.a., BVerfGE 103, 21, 31 f.; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2001 - StB 16/01, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Anwendungsbereich 1; vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07 u.a., juris Rn. 45).

  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 48/23
    Die Entscheidung des Ermittlungsrichters über den Antrag auf Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters eines Beschuldigten unterfallen diesem Katalog nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2001 - StB 16/01, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Anwendungsbereich 1; vom 21. März 2002 - StB 3/02, juris Rn. 2; vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07 u.a., juris Rn. 45; vom 5. April 2018 - StB 2/18, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Durchsuchung 2 Rn. 16).

    Sie kommt im Hinblick auf die restriktiven gesetzlichen Regelungen im Umgang mit dem Zellmaterial und zum zulässigen Untersuchungsbereich der DNA (vgl. § 81a Abs. 2, § 81e Abs. 1, § 81f Abs. 2 StPO) nur der Abnahme eines Fingerabdrucks gleich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2014 - 2 BvR 1741/99 u.a., BVerfGE 103, 21, 31 f.; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2001 - StB 16/01, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Anwendungsbereich 1; vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07 u.a., juris Rn. 45).

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 48/23
    Sie kommt im Hinblick auf die restriktiven gesetzlichen Regelungen im Umgang mit dem Zellmaterial und zum zulässigen Untersuchungsbereich der DNA (vgl. § 81a Abs. 2, § 81e Abs. 1, § 81f Abs. 2 StPO) nur der Abnahme eines Fingerabdrucks gleich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2014 - 2 BvR 1741/99 u.a., BVerfGE 103, 21, 31 f.; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2001 - StB 16/01, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Anwendungsbereich 1; vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07 u.a., juris Rn. 45).
  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 48/23
    Die Entscheidung des Ermittlungsrichters über den Antrag auf Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters eines Beschuldigten unterfallen diesem Katalog nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2001 - StB 16/01, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Anwendungsbereich 1; vom 21. März 2002 - StB 3/02, juris Rn. 2; vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07 u.a., juris Rn. 45; vom 5. April 2018 - StB 2/18, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Durchsuchung 2 Rn. 16).
  • BGH, 21.03.2002 - StB 3/02

    Unzulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH;

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 48/23
    Die Entscheidung des Ermittlungsrichters über den Antrag auf Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters eines Beschuldigten unterfallen diesem Katalog nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2001 - StB 16/01, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Anwendungsbereich 1; vom 21. März 2002 - StB 3/02, juris Rn. 2; vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07 u.a., juris Rn. 45; vom 5. April 2018 - StB 2/18, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Durchsuchung 2 Rn. 16).
  • BGH, 15.10.2020 - StB 33/20

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 48/23
    Unter "Verfügungen" in diesem Sinne sind auch solche im Vorverfahren getroffenen Entscheidungen zu verstehen, die als Beschluss ergehen (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - StB 33/20, juris Rn. 3; vom 1. Juni 2023 - StB 18/23 u.a., juris Rn. 7).
  • BGH, 01.06.2023 - StB 18/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 48/23
    Unter "Verfügungen" in diesem Sinne sind auch solche im Vorverfahren getroffenen Entscheidungen zu verstehen, die als Beschluss ergehen (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - StB 33/20, juris Rn. 3; vom 1. Juni 2023 - StB 18/23 u.a., juris Rn. 7).
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